Industrie-Loft Zeche Waltrop
Umnutzung eines Teiles des Magazingebäudes der historischen Zeche Waltrop
zu einem modernen Wohn-Loft mit Industrie-Charakter
Wie sind enge Vorgaben hinsichtlich Denkmalschutz, Brandschutz, usw. mit moderner Wohnnutzung vereinbar?
Wie radikal offen kann ein solches Industrie-Loft werden um dennoch Privatsphäre in den einzelnen Räumen zu gewährleisten?
Die Bausubstanz bot eine gute Ausrichtung zu den Himmelsrichtungen jedoch teilweise nur sehr kleine Fensteröffnungen. Wie schon bei den meisten Neubauten war unsere Hauptaufgabe also der Umgang mit dem Tageslicht. Wir stellten uns einfach vor, es mit einem schlecht belichteten Neubaugrundstück zu tun zu haben und öffneten die zentralen Bereiche konsequent bis unters Dach.
Ein Hauptproblem war das Fehlen einer Terrasse da der Denkmalschutz einen Dacheinschnitt / Loggia strengstens verbot. Gelöst wurde dieses Problem schließlich durch den Einbau eines enormen Atelierfensters in der Dachschräge von über 3,00 x 4,00 Metern. Es lässt sich über zwei kräftige Hydraulikstempel auf Knopfdruck hochfahren. So bietet sich im Freien sitzend ein schöner Ausblick über die Zechengebäude in den benachbarten Zechenwald natürlich in Richtung Abendsonne.
Auch indirekte Belichtungsmöglichkeiten wurden genutzt: So bringt das Dachfenster im Badezimmer über eine satinierte Glasschiebenwand zusätzliches Licht der Abendsonne schräg von oben in den Esszimmerbereich.
Kenndaten: BRI 354 m3, Wohnfläche 122 m2, zweigeschossig, glasgedeckte Loggia